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Beschreibung

 

Der Bauplatz wird mit Bauzwang verkauft, d.h. innerhalb von 3 Jahren nach Unterfertigung des Kaufvertrages ist mit dem Bau eines ganzjährig bewohnbaren Hauses mit mind. 80 m² Wohnnutzfläche zu beginnen. Das Bauvorhaben ist innerhalb der nächsten fünf Jahre fertigzustellen und der Hauptwohnsitz ist zu begründen.

Bei Interesse ist ein schriftliches Ansuchen unter Bekanntgabe der persönlichen Daten sowie der geplanten Umsetzung zu übermitteln. Der Verkauf wird vom Gemeinderat beschlossen. Gerne können weitere Auskünfte angefordert werden.

Die Aufschließungsabgabe beträgt € 21.209,38. Nicht enthalten sind die Abgaben für Wasser- und Kanalanschluss.

 


  • Verfügbarkeit: Kauf
  • Teilbar: Nein
  • Bebauungsplan: Nein
  • Aufschließungsabgabe erbracht: Nein
  • Preis: € 12.376
  • Grundfläche: 952,00 m²
  • Lage: Ortsrand
  • Widmung: BA Bauland Agrargebiet

  • Ausstattung:
    • Trinkwasser
    • Strom
    • Kanal
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