Nähere Informationen
| | GEMEINDE MEISELDORF 3744 Klein-Meiseldorf 115 Tel. 02983/2319, Fax: 02983/2319/21 gemeinde@meiseldorf.gv.at - www.meiseldorf.gv.at ATU 16230308 |
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Gemeinde Meiseldorf schreibt den Dienstposten
einer Amtsleiterin/eines Amtsleiters (m/w/d)
für 40 Wochenstunden mit Dienstantrittehest möglich aus.
Aufnahmeerfordernisse:
➢ Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates
➢ Vollständige Beherrschung der deutschen Sprache ist Voraussetzung
➢ Abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung mit Berufsreifeprüfung oder Reifeprüfung oder einschlägiges Bachelorstudium
➢ Kenntnisse im Bereich Gemeindeordnung, Dienst- und Verwaltungsrecht von Vorteil
➢ Verpflichtende Ablegung der NÖ Gemeindedienstprüfung innerhalb von 3 Jahren
➢ Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Eigenverantwortung und Belastbarkeit
➢ Bereitschaft zur Leistung von Überstunden sowie zur laufenden Weiterbildung
➢ Freundliches, sicheres und kompetentes Auftreten im Umgang mit Bürger:innen und Behörden
➢ Sehr gute Koordinationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
➢ Ausgeprägtes Gespür für Menschen, strategisches Denken, soziale Kompetenz und Konfliktlösungskompetenz
➢ Genauigkeit, Verlässlichkeit, Eigenständigkeit und Diskretion
➢ Sehr gute EDV-Kenntnisse
➢ Gesundheitliche Eignung
➢ Gesetzlich unbescholtenes Vorleben (Strafregisterbescheinigung)
➢ Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenzdienst oder Zivildienst
➢ Führerschein Klasse B sowie eigener PKW
Tätigkeitsbereich:
➢ Organisatorische Leitung und Weiterentwicklung des Gemeindeamtes und der Dienststellen
➢ Personalmanagement
➢ Steuerung und Kontrolle aller Verwaltungsaufgaben inklusive Internem Kontrollsystem (IKS)
➢ Projektmanagement, Förderwesen, Versicherungs- und Vertragsabwicklungen
➢ Vorbereitung und Umsetzung von Beschlüssen der Kollegialorgane
➢ Zentrale Ansprechperson für die politischen Organe
➢ Bearbeitung und Koordination von Rechtsfragen der Gemeinde
➢ Abwicklung von Wahlen
Nach einer intensiven Einarbeitungsphase übernehmen Sie die alleinige Verantwortung für die Amtsleitung.
Gehaltseinstufung:
Die Stelle ist dem Verwendungszweig Verwaltungsdienst gemäß den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2025 (NÖ GBedG 2025, LGBl. Nr. 15/2024) zugeordnet. Die Einstufung und Entlohnung erfolgt nach den jeweils gültigen Gehaltstabellen des NÖ GBedG 2025. Das Mindestgehalt beträgt nach § 70 Abs 1 Z 3 NÖ GBedG 2025 im ersten Dienstjahr in der Verwendungsgruppe V2 € 3.099,--. Hinzu kommt mit der Übernahme der Amtsleitung eine Funktionszulage der Funktionsdienstgruppe FL2 (€ 1.242,70 brutto auf Basis von 40 Wochenstunden)
sowie eine vom Gemeinderat festzulegende Personalzulage.
Die genaue Einstufung erfolgt auch unter Berücksichtigung von anrechenbaren Vordienstzeiten und Berufserfahrungen.
Bewerbung:
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf mit Foto, Nachweise über Ausbildungen und Dienstzeiten) richten Sie bitte bis spätestens 3. Juli 2026 an die
Gemeinde Meiseldorf
3744 Klein-Meiseldorf 115
E-Mail an gemeinde@meiseldorf.gv.at.
Der Bürgermeister
Nikolaus Reisel