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Zwettl fördert Wirtschaft

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Zwettl – insbesondere zur Belebung der Innenstadt – wurden die Wirtschaftsförderungsrichtlinien geändert und wesentlich attraktiviert. Ein neuer Wirtschaftsfolder ist ab sofort erhältlich.

Standortfolder Innenstadt Zwettl

Standortfolder Innenstadt Zwettl, präsentiert in der Innenstadt Zwettl © NÖ.Regional.GmbH

Stadtzentrum Zwettl – ein attraktiver Wirtschaftsstandort

Der Stadtgemeinde Zwettl ist es ein großes Anliegen, dass die attraktive Innenstadt ein guter Ort zum Leben, Wirtschaften und Arbeiten bleibt. Aus diesem Grund wird auf verschiedensten Ebenen und mit unterschiedlichen Partnern konsequent an der Innenstadtentwicklung gearbeitet.

Im Rahmen der Aktion „Zentrumsentwicklung“, begleitet durch die NÖ.Regional.GmbH, wurde ein Folder erarbeitet, welcher die Vorzüge des Zwettler Ortskernes anschaulich darstellt. Damit werden Wirtschaftstreibende, die am Standort Zwettl interessiert sind, bestmöglich angesprochen und informiert.

„Wir sind stolz auf unsere schöne Innenstadt. Sie kann vieles bieten, was ein Standort auf der grünen Wiese nicht kann. Gemeinsam mit den Wirtschaftstreibenden, den HauseigentümerInnen und den BewohnerInnen wollen wir langfristig daran arbeiten, dass unsere Heimatstadt auch zukünftig ein attraktiver Ort zum Leben und Einkaufen bleibt.“, so Vbgm. DI Johannes Prinz. 

Die Erstellung des Standortfolders wurde von der NÖ Dorf- und Stadterneuerung im Rahmen der Aktion „Stolz auf unser Dorf“ finanziell unterstützt. 

<link www.noeregional.at/dokumente/regionale-impulsprojekte/Wirtschaftsfolder_Zwettl_Endstand.pdf _blank rtebutton "Opens internal link in current window">Download Folder</link>

Gemeinsam das Zentrum entwickeln

Nachhaltige Zentrumsentwicklung braucht:

  • KonsumentInnen, die einkaufen,
  • Hauseigentümer, die ihre Immobilien attraktiv halten und Leerstände vermeiden,
  • eine geschlossene Wirtschaftsvertretung, die konstruktiv am Wirtschaftsstandort arbeitet und
  • die Stadtgemeinde, die die Rahmenbedingungen für das Leben und Wirtschaften in der Innenstadt attraktiv gestaltet und Neues ermöglicht. 

Zusätzliche Wirtschaftsförderung für Unternehmen ab 2018

Die vom Gemeinderat beschlossenen Wirtschaftsförderungen setzen sich einerseits zusammen aus den nachstehenden, schon bisher bewährten Maßnahmen:

  • Investitionszuschuss im Rahmen der Existenzgründung,
  • Zinsenzuschuss für Nahversorgungsbetriebe,
  • Mietzuschuss.

NEU: Investitionsprämie

Neu dazugekommen ist eine sogenannte Investitionsprämie. Gefördert werden betriebliche Investitionen an Betriebsstandorten in der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ, die den Zielsetzungen der örtlichen Raumordnung, der Zentrumsentwicklung sowie der Stadt- und Dorferneuerung nicht widersprechen.

Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmalig zur Auszahlung gelangenden Zuschusses als Investitionsprämie zu getätigten Investitionen mit einem Mindestvolumen von € 20.000,-- (netto). Die Höhe der Prämie ist einerseits nach der Investitionshöhe gestaffelt und andererseits von der Lage des Betriebsstandortes abhängig (historische Altstadtzone, Zentrumszone, übriges Stadtgebiet und Katastralgemeinden).

Die Investitionsprämie kann von einem Betrieb erstmalig ab 1. Jänner 2018 für ab diesem Zeitpunkt getätigte förderungsfähige betriebliche Investitionen in Anspruch genommen werden. Seitens der Gemeinde können auch mehrere der oben genannten Förderungen nebeneinander gewährt werden.

NEU: Verordnung über gänzliche Ausnahme von der Stellplatz-Ausgleichsabgabe

Wird ein Gebäude errichtet, vergrößert oder dessen Verwendungszweck geändert, sind nach den Bestimmungen der NÖ Bauordnung 2014 dem voraussichtlichen Bedarf entsprechend Stellplätze für Kraftfahrzeuge herzustellen.

Die Stellplätze sind grundsätzlich auf dem Baugrundstück herzustellen. Ist die Herstellung der erforderlichen Anzahl von Stellplätzen auf dem Baugrundstück technisch nicht möglich, wirtschaftlich unzumutbar oder verboten und deren Herstellung auch auf einem anderen Grundstück nicht möglich, dann ist in der historischen Altstadtzone ab 2018 die ansonsten zu entrichtende Stellplatz-Ausgleichsabgabe in Höhe von € 3.476,-- je nicht herstellbaren Stellplatz aufgrund dieser ebenfalls vom Gemeinderat am 12. Dezember beschlossenen „Ausnahmeverordnung“ nicht vorzuschreiben.

Dies gilt für Abgabentatbestände, die nach dem 31. Dezember 2017 entstehen.

Der Gemeinderat hat somit von der gemäß § 63 Abs. 8 der NÖ Bauordnung 2014 eingeräumten Verordnungsermächtigung mit dem Ziel Gebrauch gemacht, damit einerseits Standortnachteile auszugleichen und andererseits die weitere positive Entwicklung der historischen Altstadtzone zu fördern.

Die PDF-Datei der Wirtschaftsförderungsrichtlinien zum Download finden Sie unter folgendem Link: <link www.zwettl.gv.at/Wirtschaft/Wirtschaftsfoerderung&gt;https://www.zwettl.gv.at/Wirtschaft/Wirtschaftsfoerderung</link>

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