FTTH-Versorgung WV Nord soll Glasfaserausbau voranbringen
Um Wohlstand, Arbeitsplätze und Lebensqualität langfristig zu sichern und auszubauen, hat die österreichische Bundesregierung das Ziel, im Bereich der Kommunikationsinfrastruktur – dem Fundament der Digitalisierung – bis 2030 flächendeckend feste und mobile Gigabit-fähige Anschlüsse verfügbar zu haben. Eine flächendeckende Verfügbarkeit von leistungsfähigen Datenverbindungen in allen Regionen trägt insbesondere auch zur Chancengleichheit zwischen Stadt und Land bei. Das ist für die Wirtschaft ebenso wichtig wie für die Bürgerinnen und Bürger. Für den Ausbau der Regionen stellt die Bundesregierung bis 2026 die sogenannte „zweite Breitbandmilliarde“ in der Höhe von 1,4 Mrd. Euro bereit.
Die Gemeinden Eggern, Haugschlag, Kautzen, Litschau und Reingers haben sich daher nun im Rahmen der 2. Ausschreibung zum Förderungsprogramm BBA2030: OpenNet zu einem Konsortium zusammengeschlossen und streben mit der Einreichung des Forschungsprojektes „FTTH-Versorgung WV Nord“ den weiteren Glasfaserausbau und somit den Aufbau eines flächendeckenden FTTH-Netzes an.
Die Stadtgemeinde Litschau tritt dabei als Konsortialführerin auf. Gemeinsam mit der STADLMANN Projekt.Prozess+IKT Consulting und der nöGIG Service GmbH wurde das gemeinsame Projekt ausgearbeitet und sowohl beim Bund als auch beim Land Niederösterreich (NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds) eingereicht.
Ziel des gegenständlichen Projektes ist wie erwähnt der Aufbau eines flächendeckenden FTTH-Netzes im gesamten nördlichen Bereich des Bezirkes Gmünd. In der Region wurde bereits ein großflächiger FTTH-Ausbau durchgeführt bzw. findet gerade statt. Nunmehr sollen alle restlichen förderbaren abgelegenen Haushalte, umliegende Katastralen, Ortschaften und Gemeindegebiete angeschlossen werden, um das Ziel der Flächendeckung zu erreichen. Durch die Umsetzung dieses Projektes würde die direkte Versorgung von weiteren 360 Liegenschaften bzw. Haushalte im Einreichgebiet mit FTTH ermöglicht – im Gesamtkontext können durch das geplante Ausbauvorhaben jedoch sogar knapp 600 Haushalte erreicht werden.
Das Projekt würde etwas mehr als 100.000 Laufmeter umfassen und Investitionen in der Höhe von mehr als 9,5 Mio. Euro in der Region auslösen, die nur im Falle eines Förderzuschlags realisierbar sind. Mit einer Förderentscheidung ist noch 2024 zu rechnen, wodurch nach heutigem Stand 2025 eine Umsetzung und 2026 eine Inbetriebnahme erfolgen könnte.
Zum Förderprogramm:
Das Förderungsprogramm BBA2030: OpenNet strebt die Verfügbarkeit von gigabitfähigen Open Access Netzen in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden.
Die Sonderrichtlinie Breitband Austria 2030: OpenNet bildet die beihilferechtliche Grundlage zur Förderung. Die geförderte Errichtung von Open Access Netzen auf der Grundlage einer flexiblen und offenen Netzarchitektur soll den Vorleistungsmarkt beleben und den Dienstewettbewerb am Endkundenmarkt gewährleisten. Dadurch soll letztlich auch in den von Marktversagen betroffenen Gebieten eine breite Auswahl an innovativen Diensten zur Verfügung stehen. Im Vordergrund steht dabei das Interesse an einer flächendeckenden Versorgung von Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen mit gigabitfähigen Zugängen und der damit verbundenen Möglichkeit, innovative Dienste zu nutzen. Darüber hinaus steht die Zielerreichung der Initiative Breitband Austria 2030 auch in direktem Zusammenhang mit einer deutlichen Reduktion der Kosten für den Ausbau der gigabitfähigen Kommunikationsinfrastruktur in Österreich.
Die von den Förderungswerberinnen bzw. Förderungswerbern im Zuge der Ausschreibungen abgegebenen Förderungsansuchen werden durch das bei der Abwicklungsstelle eingerichtete Bewertungsgremium bewertet. Die Qualitätsbewertung nach den im vorliegenden Bewertungshandbuch beschriebenen Qualitätskriterien gewährleistet die Kompatibilität des Vorhabens mit den Förderungszielen und dient zur Ermittlung der Reihung von Vorhaben. Das Auswahlverfahren muss allen Förderungswerberinnen und Förderungswerbern eine objektive, transparente, gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Behandlung gewährleisten.