Fragen Sie Ihre Gemeinde!
Kompetente Beratung ist der Grundstein für ein erfolgreiches Wohn- und Bauprojekt. In jeder der 56 "Wohnen im Waldviertel"-Gemeinden steht Ihnen eine kompetente Ansprechperson zur Seite.
Die Abwicklung mit den BauwerberInnen erfolgt Schritt für Schritt. Nach der Bauplatzanfrage wird zuallererst ein persönliches Gespräch am Gemeindeamt vereinbart. Gemeinsam werden dann die Bauplätze besichtigt, die Kosten und Abläufe im Detail besprochen und Informationen bezüglich Infrastruktur und Wohnbauförderung gegeben.
In vielen Gemeinden kann man ein bevorzugtes Grundstück für einige Wochen bis maximal 4 Monate reservieren. Dazu reicht oft ein Anruf oder ein E-Mail. In dieser Zeit wird der Grund nicht anderweitig verkauft.
Verfügbare Bauplätze aus den 56 Gemeinden finden Sie beispielsweise hier im Wohnweb Waldviertel oder auf der jeweiligen Gemeindewebseite. Ungefähre Richtpreise für Grundstücke in den 56 Gemeinden zeigen wir Ihnen hier »
Wenn Sie sicher sind, dass Sie das Grundstück kaufen wollen, müssen Sie ein formloses Kaufansuchen (geht auch per E-Mail) an die Gemeinde stellen. Dieses sollte die Grundstücksnummer, Namen der KäuferInnen, Adresse und Telefonnummer beinhalten.
Die Errichtung und Durchführung des anschließend notwendigen Kaufvertrages muss durch einen Notar erfolgen.
Der Gemeinderat tritt vierteljährlich zusammen und entscheidet über die aktuellen Kaufansuchen.
Unbedingt darauf achten
In vielen Gemeinden herrscht Bauzwang! (Das soll Spekulationen, Baulücken u.Ä. vermeiden.)
Ab Kaufvertragsunterfertigung haben Sie in der Regel 2 Jahre Zeit, die Unterlagen für Ihr Bauvorhaben einzureichen.
Ab dem Datum des Baubewilligungsbescheides haben Sie meist weitere 2 Jahre Zeit, um mit dem Bau Ihres Eigenheims zu beginnen. Vor Baubeginn ist der Bauführer zu melden, der Baubeginn ist der Gemeinde schriftlich bekanntzugeben, dies kann auch gemeinsam erfolgen.
Vom Zeitpunkt des Baubeginns an gerechnet, haben Sie in vielen Gemeinden nun 5 Jahre Zeit, Ihr bewilligtes Bauvorhaben auszuführen. Die Fertigstellung ist der Gemeinde schriftlich zu melden.
Bitte fragen Sie in der Gemeinde nach, wie der Bauzwang vor Ort geregelt ist!
Diese Kosten nicht vergessen
Beachten Sie in Ihrer Kostenplanung unter anderem auch die Notarkosten, die Grundstücksnebenkosten wie Grunderwerbsteuer (3,5 % vom Kaufpreis) und die gerichtliche Eintragungsgebühr (1,1 % vom Kaufpreis) sowie die Aufschließungsabgabe und die Kanalbenützungsgebühr.
Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende Gemeindeabgabe. Mit der Entrichtung der Aufschließungsabgabe sind folgende Leistungen abgegolten: Errichtung einer Straße, Entwässerung der Straße, Öffentliche Beleuchtung und Gehsteigerrichtung bzw. –gestaltung. Der Zeitpunkt der Durchführung dieser Leistungen obliegt der Gemeinde.
Die Kanalbenützungsgebühr kommt gemeinsam mit der Wasseranschlussabgabe zur Vorschreibung, sobald Sie Ihr Haus bezogen haben.
Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz. Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschossflächen (ein angeschlossenes Kellergeschoss wird nicht berücksichtigt). Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10% erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.
Die Finanzierungsexperten und -expertinnen unseres Partners Raiffeisen beraten und unterstützen Sie sehr gerne bei der Erfüllung Ihrer Wohnträume!
Es spricht so einiges fürs Waldviertel
Das Waldviertel kann als Wohnort wirklich punkten. Vor allem, wenn es darum geht, ein leistbares Eigenheim zu schaffen, eigene Freiflächen und mehr Platz zu haben, die Natur vor der Haustür zu wissen, statt dichtgedrängter Orte, wo Abstand halten kaum möglich ist. Aber auch aufgrund der erhöhten Akzeptanz von Home Office, dem fortschreitenden Ausbau der Glasfaser-Internetanbindung und wegen vieler freier Jobs wird ein „raus aus der Stadt“ möglich.